Gut zu wissen:
Reihe: WAS MAN WEISS , WAS MAN WISSEN SOLLTE
Exposes sind wie ein Buch mit 7 Siegeln
vieles beschreiben , aber auch das wirklich wichtigste ?
und, wie ist das Geschriebene genau zu verstehen ?
ist ihre neue Grundsteuer fehlerfrei und für Sie vorteilhaft  ermittelt  
Vorsicht auch bei Schenkung
 Fallstricke können entgegenstehen  
 Fallstricke erkennen, oft verborgen 
was verbirgt sich wirklich hinter mindestens 5 bautechnischen Fachbegriffen ?
fachtechnisch fehlerfrei und günstig für Sie beantwortet ?
Bei Fragen einfach kurz anrufen.
12 goldene Regeln
 beim Hauskauf genau beachten 
-  Fehlkauf vermeiden  -
Regel 1 
plakativ werbliche Aussagen wie etwa " unabhängig "  kaum verlässlich 
 Regel  2
größte Vorsicht vor blitzschnell erstellten Wertgutachten 
Regel 3 
Ortsbesichtigungen stets absolut unerlässlich 
Videobesichtgungen teils extrem ungenau
Regel  4
immer absolut ganz neuen amtl. Lageplan vorlegen lassen 
Regel 5
Objektbeschreibung sehr präzise verlangen 
Regel  6
Bauscheindatum und Baubeginn nie identisch 
Regel 7
       Bauzeichnung aus Bauantrag oft nicht identisch mit Ausführung                          Regel  8
konkrete Gebäudegröße stets örtlich genau prüfen 
Regel 9
Angaben zur Wohnflächengröße korelliert nie mit Gebäudegröße
Regel 10
 Energieausweis besser nicht zu ernst nehmen 
Regel 11
technische Baulasten sorgfältig ermitteln u. bewerten lassen 
Regel  12 
Vorsicht bei Berufsbezeichnung "Experte" o.ä. 
vorsicht es handelt sich nie um Person mit geeignetem Beruf 
oft fehlt jegliches staatliche Examen 
   jeder kann sich diesen "Titel"  selbst zulegen
  WIE EHRLICH SIND EXPOSES TATSÄCHLICH  ?
      es kommt immer auf den Verfasser an , auf den seriösen bautechnisch kundigen Autor  !
   ist er obendrein  frei, wirklich  frei von Eigen- , Fremd- oder Firmeninteressen  ? 
Oder besteht doch ein ganz klein erscheinendes Eigeninteresse ?
vielleicht an fremde Weisungen gebunden ?
das Tragen gelber Schutzwesten ersetzt  keine Fachkunde: 
Vorsicht bei betrügerischen Berufsbezeichnungen
" Gutachter " , " Experte " , " Sachverständiger "
Das Tragen gelber Schutzwesten beweist hinreichende Fachkunde nicht
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung entschied kürzlich das OLG München ebenso warnend wie klarstellend:
Es komme maßgeblich darauf an, ob etwa  "nur" eine  ungeschütze Berufsbezeichnung ( Gutachter, Sachverständiger , Experte  o.a.)  verwendet wird, vielmehr sei entscheidend, inwieweit die verwendete unzulässige Berufsbezeichnung geeignet war,  beim Verbraucher (oder der Allgemeinheit)  eine Täuschung über den zu erwartenden  konkreten fachlichen Ausbildungsstand hervorzurufen. 
Der Verbraucher darf regelmäßig darauf vertauen können, dass bei Berufsbezeichnungen der vorliegenden Art stets eine besondere berufliche Qualifikation und Erfahrung besteht, die insbesondere daran zu ermessen 
ist, ob Anforderungskriterien  nachstehender Güte erweislich vorliegen ( Dokumente etc.) :
- fachspezifischer staatl. geprüfter Ausbildungsweg mit Abschluss
 
- außergewöhnlich hohe Sachkunde
 - weit überdurchschnittliches Fachwissen
 - langjährige Berufserfahrung auf sachverständigem Fachgebiet
 
Fehle es auch nur an einer dieser bedeutenden Eigenschaften, müsse  regelmäßig geprüft werden, ob neben  zivilrechtlichen Aspekten  (Rückforderung gezahlten Honorares, Schadenersatz wegen vorgetäuscchter Qualifikation )  zusätzlich  ein strafrechtlicher Rahmen (§§ 132, 263 StGB) infolge Betruges gegeben, sei, weshalb ein strafrechtliches Emittlungsverfahren unvermeidbar  !
Bereits der  Betrugsversuch ist strafbar.
Es sei unerheblich, welche Berufsbezeichnung  ( Gutachter, Experte, Spezialist  usw.) im Einzelfall geführt wird , maßgeblich sei bereits, inwieweit  eine Täuschungshandlung gegeben sei.     
Frau Erna Müller-Zippendorff (Name geändert) und selbst ihr Ehemann Karl Gustav glaubte, ganz sicher zu wissen, ein Fachanwalt erhalte seine heraushebende Zusatzbezeichnung nach entsprechender gründlicher Zusatzausbildung und Prüfung , die er alsdann lebenslang z.B auf Briefkopf und sonstwo benutzen dürfe.
Dem ist aber nicht so.
Vielmehr muss nach bestandener Zusatzausbildung schon bald nach geraumer Zeit bereits das erste Auffrischungsseminar besucht und bestanden werden, damit der interessante  Zusatztitel nicht verlorengeht . So führt schon beispielsweise eine Frist zur Seminar-Anmeldung versäumt zu haben zum Verlust.
Benötigt man einen wirklichen Fachanwalt mit noch gültiger Fach-Zulassung , kann man sich praktischerweise an den kostenfreien Service seiner regionalen Anwaltskammer (z.B RA-Kammer Koblenz) wenden und bittet dort  formlos per Kontakt-Formular unter Benennen des Fachgebietes und des selbst definierten maximalen Entfernungsradiuses um Anschriften aus der Region.
Meist ziemlich rasch erhält man bis zu fünf Anschriften von geprüften fortgebildeten Fachanwälten. 
Kurzum:  sehr praktisch , nützlich , bürgernah .
Vorsicht bei feuchten Kellerwänden: Ihre Gebäudeversicherung 
lehnt in aller Regel bei Grundwasseraustritt jeglichen Schadenersatz ab
. das bdeutet aber nicht, dass nun rund um ihr Haus aufgegraben werden müsste, damit ein flächenhafter Zugang zum undichten Mauerwerk geschaffen sei.
Es gibt geprüfte Methoden mit der erschreckenden Terminologie
"Injektionstechnik". Dabei werden die " Injektionen "  allerdings  auf 
der KeIlerwand-Innenseiten eingebracht, damit die Kellerwand ihre Dichtefunktion kurzfristig wiedererlangt. Wichtig ist allerdings, dass zu dem Injektionsmittel eine unabhängige staatliche Zulassung vorliegt, mittels der eine lebenslange Wirksamkeit nachgewiesen werden kann !
Ersatzmittel ohne staatliche Zulassung verlieren nämlich ihre Wirksamkeit nach ca. 10... 20 Jahren, erscheinen dabei  preislich günstiger. 
Wie bei anderen Dingen so sei auch hier der Merksatz in Erinnerung
gerufen:  billig ist teuer, muss man es letztlich doch immer  2 x bezahlen ! 
Unverbindlich anrufen - telefonisch kurze Erstberatung ist zunächst kostenfrei
✆ 0151 5128 8709
oder benutzen Sie gerne unser unverbindliches Kontaktformular.